Wir tragen Verantwortung und handeln aus moralischer Verpflichtung!
Klares Nein zu Betäubungsmittel!
Achtung dies ist kein Aprilscherz!
Liebe Gäste,
auch wenn der Besitz und der öffentliche Konsum (und Ein- und Verkauf) von Marihuana ab heute (01.04.2024) zum Teil legalisiert ist, bleibt es auf unseren gastronomischen Flächen auch im Außenbereich VERBOTEN!
Dieses Verbot sprechen wir im Rahmen unseres Hausrecht aus und wird im Eingangsbereich deutlich mit einem Aushang dargestellt.
Wir als Gastronom folgen damit u.a. dem Beispiel der niederländischen Discotheken.
Trotz Legalisierung haben diese das Verbot beibehalten und auch in Deutschland wird sich die Mehrzahl der Discotheken dieser Praxis anschließen.
Der legale Eigenbesitz von 25 Gramm öffnet alle Türen für illegalen Handel, wir werden uns diesbezüglich keinen weiteren Kontrollaufwand oder ähnlichen Aufwänden aufgrund von Auswirkungen des Konsums aufbürden lassen und deswegen bleibt es für uns beim bisherigen Komplettverbot.
Mit dem Betreten unserer gastronomischen Flächen gilt das Verbot dann ohne Ausnahme.
Euere Familie Korn
Korn Kurparkstuben Winterberg
House rules:
Smoking prohibited indoors and outdoors
Hausrecht:
Rauchen im Innen- und Außenbereich verboten
bezogen auf das neue Canabisgesetz – BtMG Deutschland ab April 2024